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Hausordnung für unsere Seminar-, Praxis- & Arbeitsräume

Eine intakte Umwelt ist unser Vermächtnis an unsere Kinder & Kindes-kinder.
Zur Abfallentsorgung: Im owi betreiben wir Abfalltrennung
PET-Flaschen und Glas sammeln wir im blauen Behälter in der Teeküche
Organische Abfälle sammeln wir in den grünen Behältern in der Teeküche & Aufenthaltsbereich. Z. Bsp. Reste von Früchten, Gemüsen, Teebeutel, Kaffesatz, …
Zeitungen, Zeitschriften sammeln wir in der Zeitungskiste in der Teeküche
Restliche Abfälle (ohne Batterien) in die grauen Abfallbehälter
Eine nachträgliche Abfalltrennung durch das owi, wird in Rechnung gestellt
 
Zum Energieverbrauch: In Räumlichkeiten in denen sich niemand aufhält, ist das Licht zu löschen. Die Raumlüftung in der kalten Jahreszeit (bitte kurz, alle Fenster/Türen öffnen), dann wieder schliessen.
Um für alle, einen möglichst angenehmen und reibungslosen Aufenthalt zu garantieren, ist die nachfolgende Hausordnung einzuhalten. Der Mieter/ die Mieterin ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Bei deren Nichteinhaltung kann der Mietvertrag unter Kostenfolge für den Mieter fristlos aufgelöst werden.
Die Seminar- und Gruppenräume dürfen nicht mit den Strassenschuhen betreten werden. Die restliche Parkettfläche nicht mit Schuhen mit spitzen Absätzen. Es dürfen nur die Aluminium-Kappstühle auf den Aussensitzplatz genommen werden. Sie sind nach dem Gebrauch wieder wegzuräumen.
Für alle Räumlichkeiten gilt ein striktes Rauchverbot.
Esswaren und Getränke sind nur im Aufenthaltsraum, Aussensitzplatz und der Teeküche erlaubt. Die Teeküche sowie die Aufenthaltsbereiche sind nach jeder Nutzung aufgeräumt zu verlassen.
Schuhe, Kleidungsstücke, Schirme und Taschen sind in der Garderobe zu deponieren. Wertsachen in die Seminar-/Arbeitsräume mitnehmen. Es kann für die deponierten Gegenstände keinerlei Haftung übernommen werden.
   
In Gebäude befinden sich Praxisräumlichkeiten sowie Wohnungen. Die Lautstärke der Musikanlage und die der TeilnehmerInnen hat sich in einem angemessen Rahmen zu bewegen. Bei laufender Musik in den Seminar-/Gruppenräumen sind die Türen zu schliessen.
Damit der Praxisbetrieb ungestört bleibt, sollen sich die TeilnehmerInnen/Klient-Innen in den Seminarräumen, Aufenthaltsbereich für Seminar-teilnehmer oder Auss-ensitzplatz aufhalten.
Kerzen und Räucherstäbchen dürfen nur unter Aufsicht auf einem feuerfesten Untersatz abgebrannt werden.
Der Kühlschrank in der Teeküche stehen nur dem Personal zur Verfügung.
Zusätzliche Infrastruktur wie: Beamer, Video-/DVD-Abspielgeräte, TV-Monitor, Kopierer usw. dürfen nur verwendet werden, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Vor dem Verlassen der Räumlichkeiten ist zu lüften und es sind alle Fenster zu schliessen, die Lichter zu löschen. Benutze Geräte wie Musikanlage, Kaffeemaschine, Wasserkocher, usw. sind abzuschalten und die Aussentüren sind abzuschliessen.
Die Seminar-, Gruppen-, Praxis- und Arbeitsräume sowie die zur Mitbenutzung zur Verfügung (Garderobe, WC’s, Teeküche, Aufenthaltsraum und Aussensitzplatz) gestellten Räumlichkeiten müssen nach jeder Nutzung aufgeräumt (besenrein) zurückgegeben werden. Ist ein Aufräumen durch den Vermieter notwendig, wird dies nach Aufwand (Stunden Sfr. 35.--) verrechnet, im Minimum Sfr. 30.--.
 
10.11.2011