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Reservationsanfragen sind kostenlos
Reservations- und Mietbedingungen - AGB
MieterInnen werden nachfolgend als Mieter bezeichnet.
Pro Reservationsereignis wird eine Reservationsgebühr von einen Drittel der Miet­kosten, mindest jedoch von CHF. 30.-- berechnet. Die Reservationsgebühr muss innert 20 Tagen nach Vertragsausstellung auf dem Konto des Vermieters eingetroffen sein. Mit der Bezahlung der Reservations- oder den Mietkosten anerkennt der Mieter/Reservierende die Vertragsbedingungen.
Wird eine Reservation in einen verbindlichen Mietvertrag umgewandelt wird die jeweilige Reservationsgebühr an den Mietkosten angerechnet.
Der Vermieter behandelt die Reservationen nach der Reihenfolge ihres Ein­gangs. Er behält sich das Recht vor, Reservationen nach Rücksprache mit dem Reservierenden ohne weitere Folge zu annullieren.
Der Vermieter hat jedoch dem Reservierenden das Recht einzuräumen, die Reservation in einen verbindlichen Mietvertrag umzuwanden. Durch die Bezahlung der Mietkosten wird die Reservation in einen verbindlichen Miet­vertrag umgewandelt.
Die Mietkosten für die Räumlichkeiten, Technik und Ausrüstung müssen 5 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingetroffen sein. Andernfalls ver­fallen die Reservation sowie die Reservationsgebühr.
Wir die Reservation durch den Vermieter aufgelöst, hat er die geleistete Reser­vationsgebühr innert 20 Tagen dem Reservierenden zurückzuerstatten.
Mietvertrag
1.
1.1
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter und den Vermieter zustande. Die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Hausordnung sind verbindliche Bestandteile des Vertrages. Die gemieteten Räume sind ausschliesslich für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck bestimmt.
2.
2.1
2.2
2.3

Preise
Neben den auf unserer aktuellen Preisliste aufgeführten Preisen werden zusätzliche Leistungen nach Aufwand berechnet.
In den Preisen sind eine normale Endreinigung, Heizung und Beleuchtung inbegriffen.
Die Preise verstehen sich für die reservierte Zeitdauer gemäss der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültigen Preisliste. Zusätzliche Stun-den werden verrechnet.
3.
Schlüssel
Ein Schlüssel wird bei Bedarf gegen ein Depot von CHF. 100.- abgegeben. Der Schlüssel ist nach Beendigung der Miete umgehend in unserem Briefkasten zu deponieren. Bei Verlust ist der Mieter haftbar.
4.
Haftung
Schäden an Mobiliar, Immobilien oder Geräten sind unverzüglich zu melden. Die Behebung von Schäden, hervorgerufen durch unsachgemässes Handhaben, gehen zulasten des Mieters. Eine Haftpflichtversicherung des Mieters ist obligatorisch.
5. Rücktritt
Bei Vertragsrücktritt oder Nichtnutzung des Vertragsobjekts durch den Mieter ist der volle Mietbetrag fällig.
6.
Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes
Sollte das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht wie vereinbart verfügbar sein, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Folgeschäden. Die Mietkosten werden zurückerstattet.
7.
Rechnungsstellung
Die Mietkosten für die Räumlichkeiten, Technik und Ausrüstung müssen spätestens 5 Tage vor Mietbeginn auf unserem Konto eingetroffen sein.
8. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur (CH)
 
10.11.2011
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